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Ab wann darf man rauchen?

Infos zur Altersbeschränkung zum rauchen

Frau raucht eine Zigarette

Wir hoffen doch, dass diese Dame schon über 18 Jahre ist

Wir alle Wissen, dass das Rauchen schlecht für die Gesundheit ist, trotzdem tun es jeden Tag Abermillionen Menschen auf der ganzen Welt. Das süchtig machende Nikotin im Tabak hat eine hypnotische Anziehungskraft, die die Menschen immer wieder dazu bringt am Glimmstängel zu ziehen.

Viele stellen sich daher im Jugendalter die entscheidende Frage ab wie viel Jahren man eigentlich rauchen darf. Für Deutschland und in nahezu allen europäischen Ländern ist die Gesetzgebung relativ klar geregelt: Ab 18 Jahren darf man rauchen. Das heißt als Minderjährige Person darfst Du es nicht kaufen und auch nicht in der Öffentlichkeit konsumieren.

In diesem Artikel geht es um die Altersbeschränkung von Tabakwaren, dem Jugendschutzgesetz und die Bußgelder bei Verstößen.

Das Jugendschutzgesetz in Deutschland

In Deutschland regelt das Jugendschutzgesetz (JuSchG), was ab welchem Alter erlaubt ist. Das JuSchG greift also für alle unter 18-Jährigen (Heranwachsende Personen). Danach ist man selbst für sein Leben verantwortlich. Es möchte Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen schützen. Hierunter fällt eben auch der Kauf und Gebrauch von Tabakwaren.

Gilt das Gesetz auch für Shisha´s und E-Zigaretten?

Ja, es ist völlig egal womit man diesen Rauch einatmet. Die Verordnung bezüglich des Rauchens im Jugendschutzgesetz gilt also auch bei Wasserpfeifen, Zigarren, E-Zigaretten und alles womit Du Tabak inhalieren kannst. Im übrigen gilt das Gesetz auch für nikotinfreie Alternativprodukte.

Das war früher tatsächlich anders. Erst ab dem 01. April 2016 gilt in Deutschland ein Verkaufs,- und Konsumverbot für Jugendliche. Davor war das Rauchen von Liquids nicht geregelt und daher auch für Jugendliche nicht verboten.

Rauchen ab 18 gilt auch für:

  • Alle Tabakwaren mit und ohne Nikotin
  • E-Zigaretten / Liquids
  • Shisha / Wasserpfeifen
  • Normale Zigaretten
  • Zigarren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

§ 10 des Jugendschutzgesetz

Bußgeld-Strafen bei Verstoß

Wer gegen das Jugendschutzgesetz (§ 10 JuSchG) verstößt bekommt eine saftige Geldstrafe. Die Höhe der Geldsumme ist allerdings nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland verhängt unterschiedliche Bußgelder. Beim Tatbestand werden immer zwei Dinge herangezogen, die die Höhe der Strafe bestimmen. Einerseits wird geschaut ob der Händler es absichtlich an die Minderjährige Person verkauft hat. Andererseits versucht man die Aufsichtsperson zur Verantwortung zu nehmen. In der Regel sind es die Eltern, Geschwister oder Freunde und Bekannte.


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