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Ab wann darf man Feuerzeuge kaufen?

Infos zur Altersbeschränkung und Besitz

Kleinkind mit einem rosa roten Feuerzeug

Feuerzeuge und Streichhölzer sind für Kleinkinder strikt verboten

Eine klare und eindeutige Bundesweite Regelung, in dem geschrieben steht, ab wie viel Jahren man ein Feuerzeug kaufen darf gibt es nicht. Bayern ist das einzige Bundesland in Deutschland wo eine solche Verordnung über die Verhütung von Bränden (kurz VVB) im § 6 Absatz 1 gesetzlich geregelt ist. Dort steht: Kinder unter 12 Jahren dürfen keine Streichhölzer und Feuerzeuge kaufen. Dieses Gesetz trat am 30.12.2012 in Kraft.

Ergänzt wird dieser Absatz mit dem 2. Satz: Zündhölzer und Feuerzeuge sind so zu verwahren, dass sie Kindern schwer zugänglich gemacht werden sollen. Das heißt alle Eltern müssen ihre elterlichen Aufsichtspflichten gemäß Jugendschutzgesetz nachgehen.

Bis wann ist ein Kind noch ein Kind?

Kindheitsphasen:

  1. Kleinkind Alter (2. bis 3. Lebensjahr)
  2. Frühe Kindheit (4. bis 6. Lebensjahr)
  3. Mittlere Kindheit (7. bis 10. Lebensjahr)
  4. Späte Kindheit – Adoleszenz – (11. bis 14. Lebensjahr)

Wie man sieht fällt der Besitz eines Feuerzeugs in die letzte Phase der Kindheit. Die sich zwischen dem 11. und dem 14. Lebensjahr befindet. Darüber hinaus folgt die sogenannte Adoleszenz, also der Eintritt in das Jugendalter. Viele der Supermärkte, Discounter und andere Verkaufsstellen gehen hier auf Nummer sicher und verkaufen normale Einwegfeuerzeuge ab 16 Jahren, obwohl die Kindheit per Definition schon ab dem 15. Lebensjahr endet und das Jugendalter beginnt. Sturmfeuerzeuge (z.B Gas- und Benzinfeuerzeuge) werden sogar erst ab dem 18. Lebensjahr ausgehändigt.

Deshalb gibt es kein generelles Verkaufsverbot

Im Gegensatz zu Tabakwaren wurde kein Bundesweites Gesetz für ein Verkaufsverbot an Jugendliche für Raucherbedarfsartikel erlassen. Die Händler / Verkäufer werden selbst dazu angehalten diese Entscheidung selber zu treffen. Man spricht hier von einer Ermessenssache. Insofern handelt es sich hierbei um ein Gebot als um ein rigides Verbot.

Ein weiterer Grund weshalb es noch kein Gesetz gibt, sind die vielfältigen Feuerzeug-Modelle. Vom Gasbetriebenen Einwegfeuerzeug bis hin zum nachfüllbaren Benzinfeuerzeug und neuerdings auch elektrische Feuerzeuge. Bei der Gestaltung eines einheitlichen Gesetzes tut sich die Politik offensichtlich schwer oder erachtet es als unwichtig.

Folgen und Konsequenzen bei einem Brand

Kauft ein Kind ein Feuerzeug und verursacht daraufhin einen Brand, werden die Eltern sowie der Händler zur Rechenschaft gezogen. Denn hier greift dann offiziell das Jugendschutzgesetz. Die Verkäufer müssen sich wohl oder übel an den Gesunden Menschenverstand halten. Die Eltern wiederum müssen ihrer Aufsichtspflicht nachgehen. Denn Eltern haften für ihre Kinder, auch bei einem Brand das durch ein Kind mit einem Feuerzeug verursacht wird.

Europaweite Feuerzeugverordnung für Hersteller

Zwar gibt es in Deutschland, Österreich und Schweiz kein Länderspezifisches Gesetz zum Verkauf von Feuerzeugen, doch es gibt sehr wohl eine Europäische Feuerzeugverordnung. Hier wird nicht der Verkäufer oder die Eltern zur Verantwortung gezogen, sondern der Hersteller selbst. Die Verordnung will das die äußere Form eines Feuerzeugs Kinder nicht dazu ermutigt zu zündeln. Darum sind die Hersteller dazu verpflichtet eine Kindersicherung einzubauen, um so die Möglichkeit zu zündeln gering zu halten. Das gilt übrigens auch für das Zubehör. Außerdem dürfen sie nicht wie lustige Kinderspielzeuge aussehen.

Fazit

Was ist davon nun zu halten und ab wann darf man Feuerzeuge kaufen? Es ist tatsächlich so, dass man es nicht an ein bestimmtes Alter genau festlegen kann. Denn nicht jeder 12-Jährige ist gleich gestrickt. In der Entwicklungspsychologie weiß man heutzutage das Kinder kaum dazu in der Lage sind kritisch zu denken. Erst im Laufe ihrer Jahre und der gesammelten Erfahrung entwickelt sich ihr moralisches Weltbild. Was man eben machen darf und was nicht.

Pauschal ein Gesetz darüber zu erlassen, ab welchem Alter man nun ein Feuerzeug kaufen darf, ist unserer Meinung nach nicht sinnvoll. Lassen wir die Verkäufer und Händler individuell entscheiden. Oftmals verfügen sie schon über ein gutes Urteilsvermögen (selbstverständlich nicht alle) wem sie ein Feuerzeug verkaufen können und wem nicht.


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